Alles rund um Pflegegrade
Pflegebedürftigkeit wird in Pflegegraden gemessen.
Die Höhe entscheidet, welche Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld oder Sachleistungen zur Pflege gibt es.
Entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist der Grad der Selbstständigkeit.
Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes gibt eine Antwort der Höhe des Pflegegrades.
Man unterscheidet 5 Pflegegrade:
Pflegegrad 1
Leichter Pflegefall Geistige und körperliche Fitness sind gegeben. Patient ist geringfügig auf Unterstützung angewiesen.
Pflegegrad 2
Mittlerer Pflegefall Die Selbstständigkeit ist erheblich eingeschränkt, z. B. durch eingeschränkte Mobilität oder verminderte geistige Fähigkeiten.
Pflegegrad 3
Mittelschwerer Pflegefall Die Alltagskompetenz ist eingeschränkt, z. B. durch Demenz oder schwere motorische Beeinträchtigungen.
Pflegegrad 4
Schwerer Pflegefall Die Alltags-Kompetenz ist stark eingeschränkt. Z. B. ist Pflege rund um die Uhr aufgrund fortgeschrittener Demenz ist nötig.
Pflegegrad 5
Sehr schwerer Pflegefall An die pflegerische Versorgung werden besondere Anforderungen gestellt, darunter auch Grundpflege und Bettlägerigkeit.
Bedeutung / Ursachen / Möglichkeiten
Was bedeutet dies nun für Sie ?
Schauen wir uns die Pflegesachleistung an:
Pflegegrad 1 ./. €
Pflegegrad 2 724 €
Pflegegrad 3 1.363 €
Pflegegrad 4 1.693 €
Pflegegrad 5 2.095 €
Schauen wir uns nun das Pflegegeld an:
Pflegegrad 1 ./. €
Pflegegrad 2 316 €
Pflegegrad 3 545 €
Pflegegrad 4 728 €
Pflegegrad 5 901 €
Kommen wir zur Tagespflege:
Pflegegrad 1 ./. €
Pflegegrad 2 689 €
Pflegegrad 3 1.298 €
Pflegegrad 4 1.612 €
Pflegegrad 5 1.995 €
Verhinderungspflege durch Pflegedienst
Pflegegrad 1 ./.€
Pflegegrad 2 1.612 € ¹
Pflegegrad 3 1.612 € ¹
Pflegegrad 4 1.612 € ¹
Pflegegrad 5 1.612 € ¹
¹ zzgl. maximal 806 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege
Kommen wir zum Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI.
Dieser kann genutzt werden für
Leistungen der Tagespflege
Leistungen der Kurzzeitpflege
Leistugen im Sinne von §45a SGB XI
Pflegegrad 1 125 € ²
Pflegegrad 2 125 € ²
Pflegegrad 3 125 € ²
Pflegegrad 4 125 € ²
Pflegegrad 5 125 € ²
² für Leistungen des Pflegedienstes
Schauen wir uns die Sachleistungsumwandlung an. (max. 40% für Angebote zur Unterstützung im Alltag § 45a Abs 4 SGB XI
Pflegegrad 1 ./. €
Pflegegrad 2 289,60 €
Pflegegrad 3 545,20 €
Pflegegrad 4 677,20 €
Pflegegrad 5 838,00 €
Kommen wir zu den Pflegehilfsmitteln:
Pflegegrad 1 40 €
Pflegegrad 2 40 €
Pflegegrad 3 40 €
Pflegegrad 4 40 €
Pflegegrad 5 40 €
Hinzu kommen die wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Pflegegrad 1 bis zu 4.000 €
Pflegegrad 2 bis zu 4.000 €
Pflegegrad 3 bis zu 4.000 €
Pflegegrad 4 bis zu 4.000 €
Pflegegrad 5 bis zu 4.000 €
Viele Möglichkeiten ... ABER wir helfen Ihnen:
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Fordern Sie uns, wir lassen Sie nicht alleine!